Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hauptstadtcops Service GmbH

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hauptstadtcops Service GmbH (nachfolgend „HCS”) und ihren Auftraggebern über die Vermietung von Requisiten, Fahrzeugen, Uniformen, Ausrüstung und sonstigem Equipment sowie über Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Organisationsleistungen und Vermittlungsleistungen.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungen der HCS

(1) Die Hauptstadtcops Service GmbH bietet insbesondere folgende Leistungen an: * Vermietung von Requisiten * Vermietung von Uniformen und Ausrüstung * Vermietung von Einsatz- und Spezialfahrzeugen * Bereitstellung produktionstechnischer Ausstattung * Fachberatung für Film-, Fernseh-, Streaming-, Werbe- und Eventproduktionen * Organisation und Begleitung von Produktionen * Vermittlung geeigneter Fachdarsteller, Fachberater, Komparsen und weiterer Spezialisten * weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen.

(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

§ 3 Website und Anfragen

(1) Die Internetseite der Hauptstadtcops Service GmbH dient ausschließlich der Präsentation des Unternehmens und seiner Leistungen.

(2) Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar.

(3) Über die Website können Interessenten Anfragen übermitteln. Auch die Nutzung eines Warenkorbs dient ausschließlich der Zusammenstellung einer Anfrage und stellt weder eine Bestellung noch ein verbindliches Vertragsangebot dar.

(4) Erst nach Eingang der Anfrage prüft HCS die Verfügbarkeit der angefragten Leistungen und erstellt gegebenenfalls ein individuelles Angebot.

(5) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots durch beide Vertragsparteien oder durch den Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

§ 4 Angebote

(1) Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Änderungen des Leistungsumfangs bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.

§ 5 Vermietung

(1) Mietgegenstände werden ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Zweck überlassen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln.

(3) Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der HCS zulässig.

(4) Der Auftraggeber haftet während der Mietdauer für Verlust, Diebstahl sowie Schäden, soweit diese von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(5) Normale Gebrauchsspuren bleiben unberücksichtigt.

(6) Nach Ablauf der Mietzeit sind sämtliche Mietgegenstände vollständig und im vereinbarten Zustand zurückzugeben.

§ 6 Vermittlungsleistungen

(1) HCS verfügt über ein Netzwerk sowie eine Datenbank qualifizierter Fachdarsteller, Fachberater, Komparsen, Einsatzdarsteller und weiterer Spezialisten.

(2) Diese Personen sind grundsätzlich nicht Arbeitnehmer der Hauptstadtcops Service GmbH, sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) HCS übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers die Auswahl und Vermittlung geeigneter Personen.

(4) Wird ausschließlich eine Vermittlungsleistung erbracht, kommt der Vertrag über die jeweilige Tätigkeit unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person oder deren Unternehmen zustande.

(5) HCS haftet bei reinen Vermittlungsleistungen ausschließlich für eine ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Durchführung der vermittelten Leistung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Dienstleistungen

Dienstleistungen werden nach den individuellen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien erbracht. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

§ 8 Vergütung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. (3) Bei größeren Projekten kann HCS angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

§ 9 Stornierung

(1) Bereits bestätigte Termine können nur nach Absprache storniert werden.

(2) HCS behält sich vor, bereits entstandene Aufwendungen sowie nachweisbare Kosten in Rechnung zu stellen.

§ 10 Haftung

(1) HCS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HCS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 11 Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Naturereignisse oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände nicht oder nur verzögert erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Hauptstadtcops Service GmbH.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.